Thurgauer Volksinitiative «für einen schlanken Staat» (Verwaltungsinitiative)
Initiativtext
Die Stimmberechtigten der unten aufgeführten Gemeinde, die sich auf diesem Unterschriftenbogen eingetragen haben, reichen hiermit gestützt auf § 26 der Verfassung des Kantons Thurgau (KV; RB 101) eine Volksinitiative als ausgearbeiteter Entwurf ein:
Die Verfassung des Kantons Thurgau ist wie folgt zu ändern;
§ 49 Personal
Abs. 2 (neu) Die Anzahl der befristeten und unbefristeten Vollzeitstellen (Äquivalente) des Kantons darf höchstens im gleichen Verhältnis wachsen wie die ständige Wohnbevölkerung des Kantons Thurgau. Grundlage ist jeweils die letztjährige Jahresstatistik zur Wohnbevölkerungsentwicklung.
Abs. 3 (neu) Der Grundsatz nach Absatz 2 darf nicht mittels Auslagerung von Aufgaben des Kantons umgangen werden. Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über die ausgelagerten Aufgaben und Stellen.
Abs. 4 (neu) Die Aufgabenbereiche des Korps der Kantonspolizei, die Lehrkräfte sowie Lernende in der beruflichen Grundbildung sind vom Grundsatz nach Absatz 2 ausgenommen. Der Regierungsrat kann weitere Ausnahmen für befristete Stellen beschliessen. Diese sind vom Grossen Rat zu genehmigen. In dringenden Fällen kann die Genehmigung nachträglich erfolgen.
Fragen und Antworten
Um was geht es?
- Seit 2020 ist die Verwaltung des Kantons Thurgau durchschnittlich um 2.5% gewachsen. Das Bevölkerungswachstum während dieser Zeit betrug nur knapp 1.2% pro Jahr. Das heisst, das Wachstum auf der Verwaltung ist im Verhältnis doppelt so hoch wie das Bevölkerungswachstum. Konkret wurden seit 2020 über 200 Stellen mehr geschaffen, als das Bevölkerungswachstum zugelassen hätte. Das führt zu Folgekosten in Millionenhöhe.
- Wenn die Verwaltung überproportional wächst, führt das zwangsläufig zu einer höheren Staatsquote. Dies wiederum führt zu höheren Steuerbelastungen, weniger Arbeitskräften für den privaten Sektor und wachsender Bürokratie.
- Mit dieser Initiative wird der Verwaltung des Kantons Thurgau ein maximales Stellenbudget pro Jahr zugesprochen (nämlich im Verhältnis zum Wachstum der Bevölkerung).
Weshalb braucht es dafür das politische Mittel einer Initiative?
Die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat ermöglichen kaum Mehrheiten für ein solches Anliegen, um es politisch erfolgreich durchzubringen.
Die jährlichen Budgetdiskussionen zeigen, dass Anträge zu Stellenkürzungen nur sehr schwer Mehrheiten im Grossen Rat finden.
Die Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP) des Kantons hat nur wenig internes Optimierungs- und Einsparpotential hervorgebracht. Damit fehlt aus Sicht der Initianten ein wichtiges Puzzleteil. Mit dieser Initiative soll genau an diesem Punkt angesetzt werden.
Wer ist von der Initiative alles betroffen?
Die gegenwärtig bei der Verwaltung des Kantons Thurgau arbeitenden Personen sind nicht betroffen. Die Initiative verlangt keinen Stellenabbau. Viel mehr soll das zukünftige Wachstum massvoller erfolgen.
Explizit von der Initiative ausgenommen ist das Korps der Kantonspolizei (d.h. Verkehrspolizisten) und Lehrpersonen. Ebenso Lernende in der beruflichen Grundbildung. Diese Bereiche erachten die Initianten als kritisch, deshalb sind sie von der Initiative ausgenommen.
Was passiert, wenn die Bevölkerungszahl rückläufig ist?
Die Initiative spricht nur von «…wachsen…». Wenn die Bevölkerungsanzahl rückläufig ist, bleibt der bestehende Stellenetat unverändert. Aus dem Wortlaut der Initiative kann kein Stellenabbau bei rückläufiger Bevölkerungsanzahl abgeleitet werden.
Was ist in Ausnahmesituationen, wo der Regierungsrat kurzfristig reagieren muss (Bsp. Ukraine-Krieg, Covid)?
Für diese Ausnahmesituationen sieht die Initiative vor, dass der Regierungsrat befristete Stellen beschliessen kann. Diese sind zwar vom Grossen Rat zu genehmigen, aber in dringenden Fällen kann dies auch nachträglich geschehen. Von daher hat der Regierungsrat auch mit Annahme dieser Initiative die Möglichkeit, kurzfristig auf Ausnahmesituationen zu reagieren.
Die Initiative wird dazu führen, dass einfach mehr Stellen ausgelagert werden!?
Nein, der neue Abs. 3 schreibt klar vor, dass der Grundgedanke der Initiative nicht mittels Auslagerung umgangen werden darf. Der Regierungsrat muss dazu dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Anzahl ausgelagerten Stellen erstatten.
Die Stellen werden doch durch neue Gesetze und Vorstösse des Bundes und des Grossen Rates geschaffen. Da müssen sich die Räte selber an der Nase nehmen!?
Selbstverständlich muss sich der Grosse Rat auch selbst an der Nase nehmen! Für die Stellenbesetzung ist aber schlussendlich der Regierungsrat verantwortlich. Der Regierungsrat entscheidet, wie viele neue Stellen aufgrund von Gesetzesänderungen geschaffen werden. Wenn dem Regierungsrat mittels dieser Initiative eine rote Linie gezogen wird, muss automatisch für darüber hinaus notwendiges Personal an anderen Orten eine Aufgaben- und Verzichtsplanung vorgenommen werden. Auch die immer fortschreitende Digitalisierung soll bei der Optimierung-, Effizienzsteigerung und Synergienutzung helfen. Bestes Beispiel sind die zahlreichen KMU Betriebe in unserem Kanton, welche auch tagtäglich mit zunehmender Administration und Bürokratie konfrontiert sind, aber auch nicht unbeschränkt neue Stellen schaffen können!
Initiativkomitee
Die aufgeführten Mitglieder des Initiativkomitees sind berechtigt, mit einfachem Mehr den Rückzug der Thurgauer Volksinitiative «für einen schlanken Staat» (Verwaltungsinitiative) zu erklären:
Stefan Wolfer
SVP-Kantonsrat
Weinfelden
Manuel Strupler
SVP-Nationalrat
Weinfelden
Aline Butscher-Indergand
SVP-Kantonsrätin
Schweizersholz
Mathias Tschanen
SVP-Kantonsrat
Müllheim
Raffaella Strähl
SVP-Kantonsrätin
Siegershausen
Hermann Lei
SVP-Kantonsrat
Frauenfeld
Pascal Schmid
SVP-Nationalrat
Weinfelden
Diana Gutjahr
SVP-Nationalrätin
Amriswil
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